Zweck des Vereins ist die ersatzlose Abschaffung der §§ 11 und 11a des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und damit der Entzug der rechtlichen Grundlage der städtischen Straßenbeitragssatzung mit einmaligen Straßenausbaubeiträgen für die Grundstückeigentümer.